nesseler-Compliance-Richtlinie
Die nesseler Gruppe verfolgt den Weg eines fairen und partnerschaftlichen Umgangs mit Mitarbeitenden, Kunden und Kundinnen, Lieferanten und Lieferantinnen, anderen externen Personen, Behörden und Institutionen. Ausdruck unserer Wertvorstellungen ist die gelebte Firmenphilosophie, die breit im Unternehmen getragen wird und neu eintretenden Mitarbeitenden durch Schulungen und Informationsmaterial bekannt gemacht wird.
In der Ausformulierung der Firmenphilosophie wird in acht Grundsatzerklärungen zu
Fair Play | Verantwortung | Team | Qualität | Nachhaltigkeit | Partnerschaft | Spitzenleistungen | Begeisterung
beschrieben, wie wir handeln, welchen Anspruch wir an uns selbst haben und wie wir miteinander und mit anderen umgehen wollen.
Die hier erstellte Compliance-Richtlinie ist daher als Ergänzung der Firmenphilosophie zu verstehen. Sie ist unterlegt durch konkrete Regeln und Bestimmungen im Qualitätshandbuch „Wiki“. Wir vertreten den Standpunkt, dass unsere Compliance-Anforderungen von uns, unseren Mitarbeitenden, aber auch von unseren Partnern und Partnerinnen eingehalten werden müssen. Erkennen wir Verstöße gegen diese Grundsätze, werden wir angemessen reagieren. Dies kann gegebenenfalls auch zur Beendigung der Zusammenarbeit führen.
1. Rechtsstaatlichkeit und Gesetze
Wir stehen für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit und halten uns an geltendes Recht, kodifiziert im deutschen Grundgesetz in den nationalen Gesetzen sowie in denen der Europäischen Union. Bewusste Absichten gegen sie zu verstoßen und erkannte Verstöße werden nicht toleriert.
2. Menschenrechte
Die Würde aller Menschen ist unantastbar und schützenswert. So sind das Recht auf Leben, das Verbot der Folter, die Religions-, Versammlungs- und Meinungsfreiheit oder die Gleichheit vor dem Gesetz für uns selbstverständlich. Wir erkennen die europäische Menschenrechtskonvention mit allen Zusatzprotokollen und die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen an. Wir werden mit niemandem kooperieren, der für uns erkennbar unmittelbar oder mittelbar gegen Menschenrechte verstößt. Kinderarbeit und Zwangsarbeit verstoßen gegen Menschenrechte. Sie kommen für Tätigkeiten in unseren Unternehmen nicht in Frage. Wir erwerben keine Produkte oder Dienstleistungen, die mit Kinder- oder Zwangsarbeit erstellt bzw. erbracht werden und arbeiten nicht mit Unternehmen zusammen, die für uns erkennbar Kinder- oder Zwangsarbeit einsetzen.
3. Ethik – Toleranz – Fairness – Gleichberechtigung – Respekt
Unser Verhalten ist ethisch korrekt und anständig. Es darf keine Benachteiligung von Menschen aufgrund Herkunft, Geschlecht, Religion, Hautfarbe, Sprache, Behinderung, politischer Weltanschauung oder sexueller Orientierung geben. Wir lehnen jede Form der Diskriminierung ab. Einschränkungen und Schwächen von Mitarbeitenden oder Geschäftspartner/innen nutzen wir nicht aus. Die Bezahlung der Mitarbeitenden und die Chance zur Weiterentwicklung erfolgen nach dem Leistungsprinzip und sind unabhängig von den in Satz 1 beschriebenen persönlichen Merkmalen. Jeder Mensch hat Anspruch auf respektvolle, wertschätzende Behandlung. Diskriminierung und bewusste Verstöße gegen diese Grundsätze tolerieren wir nicht.
4. Nachhaltigkeit
Jegliches Handeln führt zu Auswirkungen auf die Lebensumstände der aktuellen und nachfolgender Generationen. Dieser Verantwortung sind wir uns bewusst. Wir richten uns daher so aus, dass unsere Entscheidungen berücksichtigen, welche Folgen sie ökologisch, sozial und ökonomisch auslösen. Als über 100 Jahre alte Unternehmensgruppe haben die jeweils Handelnden, vor allem in Kriegen und Krisen und bis heute Nachhaltigkeit in ökonomischer und sozialer Hinsicht gelebt und bewiesen. Die ökologische Komponente hat in den letzten Jahrzehnten mit der rasant wachsenden Weltbevölkerung und der enormen Produktionssteigerung der industrialisierten und digitalisierten Welt eine schnell wachsende und inzwischen existentielle Bedeutung erlangt. Wir haben die Verantwortung für unseren ökologischen Fußabdruck erkannt und arbeiten systematisch daran unser Geschäftsmodell nachhaltig zu transformieren.
5. Korruption – verbotene Absprachen
Wir lehnen alle Formen der Korruption, Unterschlagung und Weitergabe von Insiderwissen ab. Sie führen zu unkorrektem Marktverhalten und sind meist auch zivilrechtlich strafbewehrt. Unabhängig von ihrer Position im Unternehmen, sind alle verpflichtet, keine persönlichen Vorteile im Zusammenhang mit beruflichem Handeln in unserem Unternehmen anzunehmen oder zu gewähren. Die Annahme von Geschenken, Aufmerksamkeiten und Einladungen ist ausschließlich auf der Grundlage unserer firmeninternen Arbeitsrichtlinien erlaubt. Die Weitergabe von Betriebsgeheimnissen ist verboten. Unsere Firmenphilosophie stellt Fairness in den Mittelpunkt. Das gilt auch für unser Wettbewerbsverhalten. Verbotene Absprachen und Kartellrechtsverstöße kommen nicht in Betracht; ggf. werden sie bestraft.
6. Illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit
Wir dulden illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit in keiner Form. Wir sind so organisiert, dass die entsprechenden gesetzlichen Regelungen umgesetzt werden. Unsere Mitunternehmer und Mitunternehmerinnen verpflichten wir, diese Regeln ebenfalls einzuhalten und kontrollieren dies insbesondere in Bezug auf Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisse.
7. Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Oberstes Ziel in diesem Bereich ist die Unfallvermeidung und die Erhaltung der Gesundheit unserer Mitarbeitenden und der Beschäftigten unserer Vertragspartner und -partnerinnen. Arbeits- und Gesundheitsschutz ist verpflichtende Aufgabe für jeden. Unsere Betriebe und Baustellen sind so organisiert, dass alle Sicherheitsanforderungen erfüllt werden. Schulungen und Einweisungen sorgen dafür, dass unsere Mitarbeitenden und die Beschäftigten unserer Lieferanten, Lieferantinnen und Mitunternehmer, Mitunternehmerinnen, die auf unseren Baustellen und sonstigen Arbeitsplätzen tätig sind, die sicherheitsrelevanten Verhaltensregeln kennen und beachten. Notwendige persönliche Sicherheitsausstattung wird unseren Mitarbeitenden zur Verfügung gestellt. Sollten Missstände auftreten, sind diese unverzüglich zu beheben.
8. Datenschutz
Information werden nur verarbeitet, gespeichert und genutzt, soweit dies notwendig und rechtlich zulässig ist und ggf. im Einverständnis mit dem Betroffenen. Der Datenschutzbeauftragte unterstützt das Unternehmen in der Beachtung der Vorschriften. Zugriff auf persönliche Daten erhalten nur strikt eingeschränkte Personenkreise, für die die Kenntnis der Informationen betriebsnotwendig ist.
9. Gesellschaftliche Verantwortung
Die nesseler Gruppe ist aktives Mitglied in ihrem sozialen und gesellschaftlichen Umfeld. Dies spiegelt sich zuerst in ihren über vertragliche Regelungen hinausgehenden Leistungen für die Mitarbeitenden und deren Familien. Regelmäßig unterstützen wir auch lokale, regionale und internationale Einrichtungen und Bewegungen mit persönlichem Engagement und finanziell. Dies betrifft vor allem soziale Zwecke; wir fördern aber auch ständig kulturelle Aktivitäten, ergreifen eigene ökologische Initiativen oder unterstützen solche von Dritten, begeben Stipendien, unterstützen den Sport.
10. Beachtung dieser Richtlinie und Verhalten bei Verstößen
Jede und jeder in der nesseler Gruppe sollte diese Richtlinie in voller Breite tragen. Zu Einhaltung der gegebenen Regeln und zur konsequenten Beachtung der Verbote sind alle verpflichtet.
Beobachtete Verstöße sollten unbedingt gemeldet werden; es ist selbstverständlich, dass eine Meldung dem Prinzip unterliegt, niemanden durch falsche Beschuldigungen zu beschädigen.
Verstöße sollen unbedingt der Führung mitgeteilt werden. Die Meldung kann an die/den unmittelbare/n Vorgesetzte/n oder an jede höhere Führungskraft bis zur Geschäftsführung gerichtet werden. Sie kann an den Hinweisgeberbeauftragten auch anonym erfolgen über unser Hinweisgebersystem, das die Herkunft der Meldung konsequent ausschaltet.
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